Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

HaltFix — Halteverbotszonen Berlin

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen HaltFix — Halteverbotszonen Berlin, Inhaberin Stephanie Geiges (nachfolgend „HaltFix“), und dem Kunden über die Beantragung, Genehmigung, Aufstellung und Abholung von Halteverbotszonen im Berliner Stadtgebiet.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn HaltFix ihrer Geltung schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) ausdrücklich zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung einer oder mehrerer Halteverbotszonen (Zeichen 283 „Haltverbot“) im Bereich des Berliner Straßenlandes. HaltFix erbringt folgende Leistungen als Komplettpaket:

a) Antragstellung bei der zuständigen Behörde (Bezirksamt) einschließlich Beschaffung der behördlichen Genehmigung,

b) fristgerechte Aufstellung der Halteverbotszeichen vor Beginn des Sperrzeitraums,

c) Kontrolle und Abholung der Zeichen nach Ablauf des Sperrzeitraums.

Voraussetzung für die Aufstellung ist eine erteilte behördliche Genehmigung. Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zur Einsatzstelle (Adresse, Bezirk, Zeitraum, Anlass) zu machen.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden (Webformular, Kundenportal, WhatsApp oder telefonisch) und die Auftragsbestätigung durch HaltFix zustande. Die Anfrage des Kunden ist ein verbindliches Angebot; HaltFix bestätigt den Auftrag in Textform oder durch Ausführung.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Festpreise in Euro. Der Grundpreis (1. Tag) beinhaltet Antragstellung, Genehmigung, Aufstellung und Abholung; Zusatztage, Zonenlänge über die Freimeter hinaus und das Mitsperren der gegenüberliegenden Straßenseite werden gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.

Privatkunden zahlen per Überweisung nach Erhalt der Rechnung; der Überweisungsbeleg kann per WhatsApp eingereicht werden. Geschäftskunden erhalten eine monatliche Sammelrechnung über alle im Abrechnungsmonat aktiven Halteverbotszonen, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

HaltFix ist Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG; die Preise enthalten daher keine Umsatzsteuer und weisen diese auch nicht aus.

§ 5 Termine und Mitwirkungspflichten

Die Aufstellung erfolgt rechtzeitig vor dem vereinbarten Sperrzeitraum, sofern die behördliche Genehmigung vorliegt. Der Kunde hat Anmeldungen spätestens fünf Werktage vor dem gewünschten Sperrbeginn zu übermitteln, damit die behördliche Genehmigungsfrist eingehalten werden kann.

Für Falschparker oder Beschädigungen der aufgestellten Zeichen durch Dritte, die nicht im Einflussbereich von HaltFix liegen, übernimmt HaltFix keine Haftung. Bei Beschädigung oder Verlust informiert der Kunde HaltFix unverzüglich; Ersatzaufstellung wird nach Aufwand gesondert berechnet.

§ 6 Stornierung und Änderungen

Der Kunde kann den Auftrag bis fünf Werktage vor dem Sperrbeginn kostenfrei stornieren oder ändern. Bei einer späteren Stornierung werden 50 % des Auftragswerts als Ausfallentschädigung fällig, sofern die Zeichen bereits aufgestellt wurden, der volle Auftragswert.

Wird die behördliche Genehmigung aus Gründen verweigert, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. falsche oder unvollständige Angaben), werden die bis dahin angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

HaltFix steht für die fachgerechte Aufstellung der Zeichen nach den Vorgaben der Berliner Bezirksämter und der StVO ein.

HaltFix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HaltFix nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

HaltFix haftet nicht für Folgeschäden, die daraus entstehen, dass Dritte die Halteverbotszone missachten (z. B. blockierte Zufahrten durch Falschparker).

§ 8 Höhere Gewalt und behördliche Ablehnung

Wird die Genehmigung aus Gründen abgelehnt, die weder der Kunde noch HaltFix zu vertreten hat, entfällt die Vergütung für die noch nicht erbrachten Leistungen; bereits entstandene Verwaltungskosten werden dem Kunden in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt.

Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Streik, behördliche Anordnungen) verlängern sich Fristen angemessen.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben bei Verträgen im Fernabsatz ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn HaltFix die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung ausdrücklich begonnen wurde, bevor das Widerrufsrecht erlosch — was bei fristgebundener Beantragung und Aufstellung von Halteverbotszonen regelmäßig der Fall ist.

Der Widerruf ist zu richten an: HaltFix24@hotmail.com.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: September 2026